Ergänzung zur Laufzettelregelung

Liebe Eltern,

um eventuelle Unklarheiten zur unserer Laufzettelregelung auszuräumen, haben wir hier für Sie kurz das Vorgehen zur Entlassung aus dem Unterricht mittels Laufzettel zusammengefasst.

  1. Wer krank wird, holt sich einen Laufzettel auf dem Sekretariat.
  2. Die Eltern werden telefonisch benachrichtigt und können die Schule von der Aufsichtspflicht entbinden und entscheiden, ob das Kind alleine nach Hause gehen darf.
  3. Die Schule entlässt grundsätzlich kein Kind nach Hause, wenn dort niemand das Kind in Empfang nehmen kann.
  4. Wenn einem Kind aufgrund seines Unwohlseins (trotz der telefonischen Zustimmung der Eltern) alleine kein Heimweg zugemutet werden kann, muss das Kind auf dem Sekretariat abgeholt werden.
  5. Ein Fehlen am Folgetag (u.U. auch länger) kann nicht mehr durch den unterschriebenen Laufzettel entschuldigt werden. Hier bedarf es separat einer kurzen schriftlichen Entschuldigung durch die Eltern. Der Laufzettel deckt nur die „Entlassung“ am Erkrankungstag ab.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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