Liebe Schulgemeinschaft,
die Schulkonferenz hat eine Nutzungsordnung für private Endgeräte verabschiedet. Schülerinnen und Schüler, die in Zukunft eigene Endgeräte im Unterricht verwenden möchten, sind verpflichtet, die Nutzungsordnung unterschrieben den Klassenlehrern abzugeben. Die endgültige Entscheidung, ob Tablets im Unterricht verwendet werden dürfen, obliegt jedoch weiterhin den einzelnen Lehrkräften.
Diejenigen SuS, die ein eigenes Tablet im Unterricht verwenden möchten, müssen die Nutzungsordnung ausdrucken, (von den Erziehungsberechtigten) unterschreiben (lassen) und unaufgefordert bei den Klassenlehrern abgeben.
Es besteht keine Holschuld der Klassenlehrer. Für die Jahrgangsstufe übernimmt die Oberstufenberatung die Aufbewahrung der abgegebenen Nutzungsordnungen. Die Nutzungsordnung ist auf der Schulhomepage als Download hinterlegt. (Datei nur für angemeldete Nutzer verfügbar)
Vor Nutzung der Tablets im Unterricht müssen die SuS die Erlaubnis der jeweiligen Fachlehrkraft einholen. Auch hier besteht keine Holschuld der Fachlehrkräfte. Die Schülerinnen und Schüler müssen auf die Lehrerinnen und Lehrer zukommen. Ihnen obliegt dann die Entscheidung, ob sie die Nutzung der Tablets erlauben.
Bitte beachten Sie vor Ihrer Zustimmung Folgendes: Eine Studie der Universität Ulm aus dem Jahr 2020 kam zu dem Ergebnis, dass das Schreiben mit dem digitalen Stift auf dem Touchscreen im Vergleich zu Stift/Papier und Tastaturschreiben am ungünstigsten für die Ausbildung von Lese- und Schreibefähigkeiten zu sein scheint. Außerdem kam die Studie zu dem Ergebnis, dass das Schreiben mit Stift auf Papier am besten geeignet ist, die visuell-räumlichen Fähigkeiten zu trainieren (Vgl: Kiefer/Arndt: The Influence of the Writing Tool on Reading and Writing Performance at the Letter and Word Level, in: Frontiers in Psychology 2020). Weitere Studien kamen zu ähnlichen Ergenissen.
Einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema können Sie kostenlos online im Magazin “Gehirn & Geist“ (Ausgabe 6/2021) nachlesen. Sie müssen dazu einfach auf den folgenden Link klicken und können somit den Artikel herunterladen: „Das digitale Klassenzimmer" - Whiteboard statt Tafel, Tablet statt Heft – die Digitalisierung der Schulen schreitet voran. Was gilt es zu beachten, damit Kinder und Jugendliche von den neuen Medien profitieren?“
Wir hoffen durch diese Nutzungsordnung eine klare Regelung für den Einsatz von privaten Endgeräten geschaffen zu haben, die den Wünschen von SchülerInnen und Eltern sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrenden gleichermaßen entspricht!
Text: Lb/Mai
Bild: freepik.com