Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen, Sie konnten die Weihnachtsferien bei bester Gesundheit verbringen und hatten geruhsame Feiertage im Kreise Ihrer Lieben, um Kraft für das neue Jahr zu tanken, für das wir Ihnen und Ihren Familien alles Gute wünschen! Wie angekündigt hat uns das KM am 5.1.22 über Änderungen des Unterrichtsbetriebs nach den Ferien informiert. Damit wir nach den Ferien reibungslos starten können, möchten wir Sie heute nur über die wesentlichen Punkte informieren:

1. Präsenz-/ Fernunterricht

Wie erwartet bleiben wir im Präsenzunterricht. Da aber nicht abzusehen ist, wie sich das Infektionsgeschehen nach Wiederbeginn entwickelt, haben die Schulen jetzt einen Freiraum, einzelne Klassen in den Fernunterricht zu schicken oder Mischformen anzubieten, wenn z. B. größere Ausfälle im Kollegium dies erforderlich machen.

Sollte dies erforderlich werden, werden individuelle Maßnahmen mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. Die Schulbesuchspflicht gilt dabei uneingeschränkt für alle Unterrichtsformen.

Es ist zu beachten, dass die Jahrgangsstufen 1 und 2, sofern es die Ressourcen zulassen, grundsätzlich präsent unterrichtet werden sollen.

Um darauf vorbereitet zu sein, bitten wir Sie (sofern noch nicht geschehen) die Datenschutzerklärungen, die vor den Ferien ausgegeben wurden, umgehend beim Klassenlehrerteam abzugeben.

Bitte beachten Sie auch die gültigen Regelungen, wenn Sie von Reisen aus dem Ausland zurückgekehrt sind und sich in Quarantäne begeben müssen. Über die Seite www.einreiseanmeldung.de können Sie das einfach prüfen, sollten Sie unsicher sein. In diesem Fall informieren Sie bitte das KL-Team direkt. Wie im Krankheitsfall auch, bitten wir Sie, dass sie sich die Materialien über Mitschüler*innen besorgen.

Notbetreuung

Sollte in den Klassenstufen 5-7 Fernunterricht notwendig werden, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Zur Teilnahme an der Notbetreuung sind Kinder berechtigt,

  •  deren Teilnahme zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist
  • deren Erziehungsberechtigtebeide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium

       absolvieren oder eine Schule besuchen und hierdurch an der Betreuung gehindert sind

  • oder die aus sonstigenschwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, mit der die berufliche Tätigkeit, die Unabkömmlichkeit von dieser Tätigkeit, sowie deren Zeiträume nachgewiesen werden.

Die Notbetreuung deckt folgende Zeiten ab: Montag bis Mittwoch und Freitag: 1.-6. Stunde, Donnerstag 1.-4. Stunde.

 

2. Testung

Zunächst möchten wir eine eindringliche Bitte des Kultusministeriums an Sie weitergeben: Bitte nutzen Sie am Wochenende vor Schulbeginn die kostenlosen Testmöglichkeiten der ansässigen Testzentren. Damit reduzieren wir das Risiko, dass durch das Auftreten positiver Tests am ersten Tag bereits wieder viel Unruhe entsteht. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, S-/U-Bahn) zur Schule kommt, muss am Montag ohnehin zur Erfüllung der 3-G-Regel ggf. einen Test machen lassen, da der Schülerausweis während der Ferien nicht als Nachweis gilt und erst am Montag nach der Schule wieder als Nachweis vorgelegt werden kann.

In der ersten Woche werden wir in den Klassen täglich testen, ab der zweiten Woche wieder drei Mal pro Woche (zunächst bis zu den Faschingsferien). Neu ist, dass künftig nur noch Schülerinnen und Schüler von der Testpflicht befreit sind, die bereits ihre Boosterimpfung bekommen haben oder die genesen und mindestens einmal geimpft sind. Alle anderen Personen (Schülerinnen und Schüler sowie und Lehrerinnen und Lehrer) müssen an den Testungen teilnehmen oder entsprechende Zertifikate aus Testzentren vorlegen (max. 24 Stunden alt). Sollten Ihre Kinder bereits eine Boosterimpfung erhalten haben oder genesen und einmalig geimpft sein, geben Sie Ihrem Kind die entsprechenden Nachweise bitte in die Schule mit. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, hinterlegen wir diese Daten, sodass eine tägliche Vorlagepflicht entfällt.

 

3. Maskenpflicht

Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht bleibt bestehen. FFP2-Masken werden empfohlen, sind aber nicht verpflichtend. Es genügen auch medizinische Masken.

 

4. Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Das Verbot zur Durchführung von mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen wurde bis zum 31.03.2022 verlängert. Es ist derzeit nicht absehbar, wie es danach weitergeht.

 

5. Besprechungen / Sitzungen 

Soweit möglich, sollen Besprechungen und Sitzungen nicht in Präsenz stattfinden. Elterngespräche sind unter Beachtung der 3-G-Regel in Präsenz weiter möglich, sollten aber durch Telefonate oder Teams-Gespräche, wo immer sinnvoll und möglich, ersetzt werden.

 

6. Mensa

Ab dem 10.1.2022 wird das erste Essen unseres neuen Caterers erfolgen. Bitte vergessen Sie nicht, bis zum 6.1. 2022 (20:00Uhr) die Essensbestellung für die nächste Woche (oder länger) vorzunehmen. Alle Passwörter und Buchungsmodalitäten bleiben bei SAMS-on erhalten. Ebenso benötigen wir bis zum 31.1.2022 den Rücklauf Ihres Einverständnisses zu den neuen AGBs aufgrund des Wechsels des Caterers. Am besten geben Sie den unterschriebenen Rücklaufzettel gleich am Montag über Ihr Kind beim Klassenlehrer ab.

 

Nun hoffen wir, dass wir keine wichtige Information vergessen haben. Weitere Konkretisierungen werden sicher im Laufe der nächsten Woche folgen. 

Selbstverständlich können Sie die ausführlichen Fassungen der entsprechenden Regelungen jederzeit auf der Homepage des Kultusministeriums nachlesen (www.km-bw.de).

 

Wir freuen uns, dass die Schule wieder losgeht und sind guter Dinge, dass wir mit Besonnenheit und Umsicht weiter gut durch die Zeit kommen.

 

Mit besten Wünschen und herzlichen Grüßen

Martina Fuchs & Dagmar Berger

 

P.S.: Anbei finden Sie die aktualisierte Fassung des Merkblatts "Und was passiert jetzt?", das viele wichtige Fragen im Fall eines positiven Tests beantwortet.