Nachdem der Supermarkt Aldi im Wohngebiet Allmendäcker seine Türen geöffnet hat, setzt wie erwartet eine Schülerkarawane in den Pausen dorthin ein. Deshalb ist es notwendig, die Aufsichts- und Verhaltensregelungen nochmals zu verdeutlichen (vgl.Abs.3.1, a.) Hausordnung)
In der Mittagspause dürfen nur Schüler das Gelände verlassen, die durch ihre Erziehungsberechtigten eine ausdrückliche Erlaubnis gegenüber ihrem Kind abgegeben haben oder 18 Jahre alt sind. Jeder Schüler, der ohne diese Erlaubnis das Schulgelände verlässt, handelt zuwider und ist bei einem Unfall nicht versichert. Nachdem unser Schulgelände zu allen Seiten offen ist, können wir nicht kontrollieren, welche verlassenden Schüler über diese „Freigabe“ verfügen und welche nicht. Insofern müssen die Erziehungsberechtigten gegenüber ihrem jeweiligen Kind klarstellen, wie es sich in der Mittagspause zu verhalten hat, bzw. welche Regelung die Eltern ausgesprochen haben.
In den normalen Unterrichtspausen (5-Minuten-Pause und große Pausen) oder in Vertretungsstunden ist das Verlassen des Schulgeländes für alle Schülerinnen und Schüler nicht gestattet. Grundsätzlich unterliegen alle Schüler während der Unterrichtszeit der Aufsichtspflicht und können im Einzelfall nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung einer Lehrkraft davon abweichen. (Fs)